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  • Benötige ich eine Verordnung für Physiotherapie?
    Ja! Um eine Kostenrückerstattung des Sozialversicherungsträger in Anspruch nehmen zu können benötigt man eine Verordnung für Physiotherapie. Ausstellen kann dies deine Hausärztin bzw. dein Hausarzt bzw. oder deine Orthopädin bzw. dein Orthopäde .
  • Was soll auf der Verordnung oben stehen?
    Der Wortlaut der Verordnung/Überweisung sollte idealerweise sein: 10x Physiotherapie á 45 Minuten Um die Diagnose musst du dich nicht kümmern, das füllen deine Ärztin bzw. dein Arzt aus.
  • Muss ich die Verordnung vorab Bewilligen lassen?
    Bei der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) und der Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB) ist derzeit keine Bewilligung vor Therapiestart notwendig. Bei der Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen (SVS) und der Krankenfürsorgeanstalt der Bediensteten der Stadt Wien (KFA) muss die Verordnung vor Therapiestart bewilligt werden. Bewilligung der Verordnung innerhalb von 4 Wochen bei Ihrer Krankenkasse (Online, Persönlich, Post oder Fax – gerne übernehme ich das für dich im Zuge der ersten Therapieeinheit).
  • Muss ich alle 10 Einheiten machen?
    Nein! Man kann jederzeit Unterbrechen. Auch nach zum Beispiel drei, fünf oder sieben Therapieeinheiten kannst du die Rechnung bei deinem Sozialversicherungsträger einreichen. Wie viele Einheiten du benötigst entscheidest du.
  • Was kostet die Physiotherapie?
    Die Kosten einer Behandlungseinheit betragen 90€. Um Barzahlung oder bargeldlose Zahlung mittels Bankomatkarte nach jeder Therapieeinheit wird gebeten.
  • Wie funktioniert die Kostenrückerstattung bei meinem Sozialversicherungsträger?
    Ich bin ein Wahltherapeut. Das bedeutet, dass du mir zuerst den gesamten Betrag nach jeder Therapieeinheit bezahlst. Hast du eine Verordnung für Physiotherapie bekommst du nach Beendigung der Serie von mir eine Honorarnote mit einer Übersicht aller Therapieeinheiten. Diese kannst du bei deinem Sozialversicherungsträger zusammen mit der Verordnung einreichen und bekommst einen Teil der Therapiekosten rückerstattet.
  • Wie viel bekomme ich von meinen Sozialversicherungsträger rückerstattet?
    Die Höhe der Rückerstattung der Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) findest du nachfolgend aufgelistet (Stand 2024). Kleinere Kassen zahlen etwas weniger. Genaue Auskünfte über die Höhe der Kostenrückerstattung erhältst du bei deinem Sozialversicherungsträger. Angaben ohne Gewähr: Physiotherapie 30 Min. = 29,54€ Physiotherapie 45 Min. = 44,33€ Physiotherapie 60 Min. = 59,10€
  • Kann ich mit Karte zahlen?
    Ja
  • Was wenn ich einen Termin absagen muss?
    Kannst du einen vereinbarten Behandlungstermin nicht wahrnehmen (Absage oder Terminverschiebung), ersuche ich dich mir dies unverzüglich - spätestens aber 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin - mitzuteilen. Andernfalls behalte ich mir das Recht vor, den nicht wahrgenommenen Termin in der Höhe jener Kosten, den du auch bei durchgeführter Behandlung zu zahlen gehabt hättest, in Rechnung zu stellen. Diese Kosten können nicht beim Krankenversicherungsträger geltend gemacht werden.
  • Was muss ich zur Behandlung mitbringen?
    Zur ersten Therapieeinheit bringst du bitte eine Verordnung für Physiotherapie, sowie lockeres Gewand und ein Handtuch mit. Solltest du bereits einen Arztbefunde, Röntgen- oder MRT Aufnahmen haben freue ich mich, falls du diese auch mitbringst.

FAQ

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